Können Ausländer in Hua Hin Immobilien kaufen?

Was Sie als deutschsprachiger Käufer wirklich besitzen dürfen, was sich 2025 gesetzlich geändert hat und wie Sie teure Fehler vermeiden. Fragen Sie zehn Leute, ob ein Ausländer in Thailand Immobilien

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Was Sie als deutschsprachiger Käufer wirklich besitzen dürfen, was sich 2025 gesetzlich geändert hat und wie Sie teure Fehler vermeiden.

Fragen Sie zehn Leute, ob ein Ausländer in Thailand Immobilien besitzen darf, und Sie bekommen zehn verschiedene Antworten. Eine Webseite verspricht Ihnen 99 Jahre Landbesitz. Die nächste behauptet, Sie dürften gar nichts besitzen. Ein freundlicher Makler winkt jede Sorge ab, während ein Forenbeitrag warnt, Käufer würden am Ende alles verlieren. Kein Wunder, dass viele aufgeben, bevor sie überhaupt anfangen, oder schlimmer noch, etwas unterschreiben, das sie nicht verstehen.

Die Wahrheit ist deutlich einfacher als das Durcheinander im Internet: Ja, Sie dürfen hier Eigentum erwerben, und die Regeln sind klarer, als es klingt. Der Haken: Einige dieser Regeln haben sich 2025 still und leise geändert, und schon ein einziger Fehler kann Sie ein Vermögen kosten. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen die ehrliche Rechtslage für 2026 in klaren Worten, damit Sie in jedes Gespräch gehen und mehr wissen als die Person, die Ihnen etwas verkaufen möchte.

Die kurze Antwort: Ja, aber anders als gedacht

Ausländer dürfen in Thailand Immobilien kaufen. Das ist eindeutig geregelt. Es kommt nur darauf an, um welche Art von Immobilie es geht und wie Sie das Eigentum halten. Das thailändische Recht behandelt ein Gebäude und das Grundstück darunter als zwei getrennte Dinge, und dieser eine Gedanke erklärt fast jede Regel in diesem Ratgeber.

Eine Eigentumswohnung dürfen Sie vollständig auf Ihren eigenen Namen besitzen, mit Ihrem Namen in der Eigentumsurkunde, genau wie ein thailändischer Staatsbürger. Land hingegen dürfen Sie als Ausländer nicht direkt besitzen. Ein Haus liegt dazwischen, denn das Gebäude und der Boden darunter werden unterschiedlich behandelt. Wenn Sie diese drei Punkte verstanden haben, füllt der Rest des Ratgebers nur noch die Details aus.

Kurz gesagt, das dürfen ausländische Käufer und das nicht:

- Eigentumswohnung (Condominium): Volleigentum auf Ihren eigenen Namen, solange im Gebäude noch Platz in der Ausländerquote ist.

- Haus (das Gebäude): Das Bauwerk selbst dürfen Sie auf Ihren Namen besitzen.

- Land (Grundstück): Direktes Eigentum ist nicht möglich. Sie sichern es sich über einen eingetragenen Pachtvertrag.

Die Eigentumswohnung: der einfachste und sicherste Weg

Für die meisten ausländischen Käufer ist die Eigentumswohnung der naheliegende Einstieg. Es ist die sauberste Eigentumsform, die Ihnen offensteht, und Sie erhalten eine echte Eigentumsurkunde (auf Thai „Chanote“ genannt) mit Ihrem eigenen Namen darauf. Sie dürfen darin wohnen, sie vermieten, sie verkaufen oder an Ihre Familie weitergeben. Ohne Firma, ohne Ehepartner, ohne komplizierte Konstruktion.

Es gibt nur eine Regel, und die ist einfach. In jedem Wohngebäude dürfen Ausländer zusammen bis zu 49 Prozent der gesamten Wohnfläche besitzen. Die restlichen 51 Prozent müssen in thailändischer Hand bleiben. Das nennt man die Ausländerquote. Bevor Sie sich in eine Wohnung verlieben, ist Ihre Aufgabe einfach: Prüfen Sie, ob im Gebäude noch Ausländerquote frei ist. Ist der ausländische Anteil bereits ausgeschöpft, können Sie diese Wohnung nicht als Volleigentum auf Ihren Namen eintragen lassen, so sehr Sie sie sich auch wünschen.

So prüfen Sie, bevor Sie sich festlegen

1. Lassen Sie sich den aktuellen Stand der Ausländerquote vom Hausverwalter oder Bauträger schriftlich bestätigen.

2. Lassen Sie die Zahl von einem Anwalt im Grundbuchamt prüfen und verlassen Sie sich nicht nur auf einen Verkaufsprospekt.

3. Sorgen Sie dafür, dass das Geld für den Kauf aus dem Ausland in Fremdwährung überwiesen wird (dazu gleich mehr), denn das ist Voraussetzung für die Eintragung einer Wohnung auf einen ausländischen Namen.

Genau dieser letzte Punkt wird oft übersehen. Damit eine Wohnung auf Ihren Namen eingetragen werden kann, muss das Geld aus dem Ausland in einer Fremdwährung nach Thailand überwiesen und dort in Baht umgetauscht werden. Ihre thailändische Bank stellt Ihnen dafür einen Nachweis aus, das sogenannte Foreign Exchange Transaction Formular. Bewahren Sie es gut auf. Sie brauchen es für die Eintragung und später erneut, wenn Sie verkaufen und Ihr Geld zurück nach Hause überweisen möchten.

Häuser und Grundstücke: hier entsteht die meiste Verwirrung

In diesem Bereich richtet schlechte Beratung den größten Schaden an, deshalb lesen Sie hier bitte besonders aufmerksam. Ein Haus als Gebäude dürfen Sie auf Ihren eigenen Namen besitzen. Was Sie nicht dürfen, ist das Grundstück darunter zu besitzen. Wie wohnen dann so viele Ausländer in schönen Häusern und Villen im ganzen Land? Der ehrliche und legale Weg ist ein eingetragener Pachtvertrag für das Grundstück.

Ein Pachtvertrag erlaubt Ihnen, das Grundstück für einen festen Zeitraum zu nutzen. Wer das Erbbaurecht aus Deutschland kennt, hat bereits das richtige Bild im Kopf: Das Recht am Boden und das Eigentum am Gebäude liegen getrennt. Sie schließen einen Vertrag, lassen ihn im Grundbuchamt eintragen und halten das gesetzliche Recht, dieses Grundstück für die vereinbarte Dauer zu nutzen. Das Haus dazu gehört Ihnen. Das ist ein normales und weit verbreitetes Vorgehen, und wenn es richtig gemacht wird, gibt es Ihnen echte Sicherheit.

Die große Änderung 2025, die Sie kennen müssen

Jetzt kommt der Teil, den viele ältere Ratgeber und sogar manche Makler bis heute falsch darstellen. Jahrelang wurden Grundstücks-Pachtverträge als „30 + 30 + 30“ verkauft, auch mit dem Versprechen von insgesamt 90 Jahren durch automatische Verlängerungen. Am 18. März 2025 hat der Oberste Gerichtshof Thailands klar entschieden: Diese versprochenen Verlängerungen sind rechtlich nicht bindend. Die feste gesetzliche Obergrenze für einen eingetragenen Pachtvertrag liegt bei 30 Jahren, und eine Klausel, die danach automatisch weitere Zeiträume verspricht, bindet einen späteren Eigentümer des Grundstücks nicht.

Was das für Sie heißt, ist ganz nüchtern: Betrachten Sie 30 Jahre als die tatsächlich durchsetzbare Laufzeit jedes Grundstücks-Pachtvertrags. Jedes Versprechen von 60 oder 90 Jahren ist bestenfalls eine Hoffnung, keine Garantie. Wenn Ihnen ein Verkäufer einen 99-Jahres-Vertrag als sicher verkauft, ist das ein Warnsignal und kein Verkaufsargument.

Es ist auch von einem neuen 99-Jahres-Pachtgesetz die Rede, das ausländische Investitionen anziehen soll. Stand Anfang 2026 ist das jedoch nur ein Vorschlag und noch kein geltendes Recht. Treffen Sie Ihre Entscheidung auf Basis der Regeln, die heute gelten, nicht auf Basis von Regeln, die sich jemand für morgen wünscht.

Und was ist mit einer thailändischen Firma für das Grundstück?

Sie werden vielleicht hören, dass Sie eine thailändische Firma gründen können, die das Grundstück für Sie hält. Das ist rechtlich riskant. Existiert die Firma nur, damit ein Ausländer Land kontrolliert, kann das als unzulässige Umgehung des Gesetzes gewertet werden, und die Behörden gehen damit inzwischen strenger um. Für ein Familienhaus, das Sie über Jahrzehnte genießen wollen, ist ein sauberer, eingetragener Pachtvertrag fast immer die sicherere und ruhigere Wahl. Ein seriöser Berater sagt Ihnen das offen, statt Sie in eine Konstruktion zu drängen, die später auseinanderfallen kann.

Wohnung oder Haus: der direkte Vergleich

Wenn man beide Möglichkeiten nebeneinander sieht, fällt die Entscheidung oft viel leichter. So schneiden sie für einen ausländischen Käufer ab.

Worauf es Ihnen ankommtEigentumswohnungHaus auf Pachtgrund
Wessen Name steht daraufIhr, VolleigentumHaus Ihres; Grundstück an Sie verpachtet
Wie lange halten Sie es aus?Unbegrenzt (kein Zeitlimit)Bis zu 30 Jahre pro eingetragenem Vertrag
Wichtigster PrüfpunktFreie AusländerquotePachtbedingungen und Grundstückseigentümer
Ideal fürEinfaches Eigentum, Mieteinnahmen, sorgenfreies Schließen-und-ReisenPlatz, Garten, Pool, Familienleben
Aufwand für AusländerAm einfachstenMehr Sorgfalt nötig

Die echten Kosten: was Sie zusätzlich zum Preis zahlen

Der ausgewiesene Preis ist nie die ganze Geschichte, und ein klares Budget schützt Sie vor bösen Überraschungen im Grundbuchamt. Als Faustregel gilt: Rechnen Sie mit etwa 4 bis 7 Prozent des Kaufpreises für Steuern und Übertragungskosten. Diese werden üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, aber wer was zahlt, ist Verhandlungssache. Halten Sie es auch schriftlich fest, bevor Sie unterschreiben.

KostenpunktÜblicher SatzGut zu wissen
Übertragungsgebühr2 %Auf den eingetragenen Wert; oft 50/50 aufgeteilt
Stempelsteuer0,5 %Fällt an, wenn keine Gewerbesteuer greift
Spezifische Gewerbesteuer3,3 %Nur, wenn der Verkäufer binnen fünf Jahren verkauft; ersetzt die Stempelsteuer
QuellensteuerVariabelIn der Regel Sache des Verkäufers

Ein ehrlicher Hinweis: Sie lesen vielleicht von einer stark reduzierten Übertragungsgebühr von nur 0,01 Prozent. Dieser Rabatt läuft bis zum 30. Juni 2026, gilt aber ausschließlich für thailändische Staatsbürger. Als ausländischer Käufer haben Sie keinen Anspruch darauf. Rechnen Sie also mit den vollen 2 Prozent und glauben Sie keinem Makler, der Ihnen etwas anderes erzählt.

Neben diesen einmaligen Kosten fällt bei einer Wohnung eine laufende Gebühr für die Gemeinschaftsflächen an, auch für Pflege von Pool, Garten und Sicherheit, dazu eine einmalige Einzahlung in einen Rücklagenfonds für größere künftige Reparaturen. Fragen Sie diese Zahlen früh ab, damit die monatlichen laufenden Kosten Sie nie unvorbereitet treffen.

Ihr Schritt-für-Schritt-Weg zu einem sicheren Kauf

Ein Immobilienkauf fühlt sich deutlich entspannter an, wenn Sie die Reihenfolge der Schritte kennen. So geht ein umsichtiger Käufer vor.

4. Legen Sie zuerst Ihr Ziel fest: Ferienwohnung, dauerhafter Umzug oder Mieteinnahmen. Das Ziel entscheidet, ob eine Wohnung oder ein Haus besser zu Ihnen passt.

5. Erstellen Sie ein realistisches Budget, das die oben genannten Steuern und Gebühren enthält, nicht nur den reinen Kaufpreis.

6. Wählen Sie Ihre Gegend und besichtigen Sie mehrere Objekte, bevor Sie sich entscheiden. Lassen Sie sich nicht zur Eile drängen.

7. Beauftragen Sie einen unabhängigen Anwalt, der für Sie arbeitet und nicht für den Verkäufer. Das ist der beste Schutz, den Sie sich kaufen können.

8. Führen Sie die Prüfung durch: Eigentumsurkunde kontrollieren, bei einer Wohnung die Ausländerquote, bei einem Haus die Grundstückseigentumsverhältnisse und die Pachtbedingungen.

9. Überweisen Sie Ihr Geld aus dem Ausland in Fremdwährung und bewahren Sie die Bankunterlagen auf.

10. Unterschreiben Sie den Vertrag und vollziehen Sie anschließend die Übertragung im Grundbuchamt, wo Eigentum oder Pacht offiziell auf Ihren Namen eingetragen wird.

Beachten Sie, dass der Anwalt früh ins Spiel kommt, nicht erst am Ende. Eine kurze rechtliche Prüfung vor der Anzahlung ist viel günstiger, als ein Problem zu beheben, wenn das Geld bereits weg ist.

Warum die örtliche Begleitung den Unterschied macht

Einen Ratgeber zu lesen ist ein starker Anfang, doch jede Immobilie hat ihre eigene Geschichte. Die Ausländerquote eines bestimmten Gebäudes, der genaue Wortlaut eines Pachtvertrags, die Eigentumsgeschichte eines Grundstücks: An diesen Details entscheidet sich, ob ein Geschäft sicher oder wacklig ist. Genau hier zahlt sich ein erfahrener Partner vor Ort aus, weil er das kleine Problem auf dem Papier erkennt, bevor es zu einem großen Problem in Ihrem Leben wird.

Eine seriöse örtliche Agentur wie Immobilien Partner Hua Hin kann deutschsprachige Käufer durch die rechtlichen Prüfungen, die Unterlagen und den Ablauf im Grundbuchamt führen, und das in ihrer eigenen Sprache, was einen Großteil der Sorge nimmt. Der richtige Partner übergibt Ihnen nicht nur die Schlüssel, sondern bewahrt Sie vor den Fehlern, die andere Käufer teuer zu stehen kommen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Ausländer ein Haus in Thailand vollständig besitzen?

Das Haus selbst, auch das eigentliche Gebäude, dürfen Sie auf Ihren eigenen Namen besitzen. Nur das Grundstück darunter können Sie nicht direkt besitzen, dieses sichern Sie sich über einen eingetragenen Pachtvertrag. Zusammen ergibt das ein Zuhause, das Sie kontrollieren und das im Rahmen des Gesetzes bleibt.

Ist ein 30-Jahres-Pachtvertrag sicher?

Ja, ein eingetragener 30-Jahres-Pachtvertrag ist eine anerkannte und solide Lösung, wenn der Vertrag gut formuliert und ordnungsgemäß im Grundbuchamt eingetragen ist. Entscheidend ist die Eintragung; ein nicht eingetragener Langzeitvertrag kann auf nur drei Jahre zusammenschrumpfen. Lassen Sie ihn von einem Anwalt aufsetzen und prüfen.

Muss ich in Thailand leben oder ein Visum haben, um zu kaufen?

Nein. Sie benötigen weder einen Wohnsitz noch ein bestimmtes Visum, um eine Wohnung zu kaufen oder einen Pachtvertrag zu unterschreiben. Sie müssen am Tag der Übertragung nicht einmal im Land sein, denn Sie können über eine Vollmacht einen vertrauenswürdigen Vertreter einsetzen. Die meisten Käufer erledigen die wichtigen Schritte dennoch lieber persönlich.

Bekomme ich als Ausländer eine Finanzierung?

Möglich, aber begrenzt. Einige Banken bieten qualifizierten ausländischen Käufern Kredite an, doch die meisten zahlen bar oder nutzen einen Ratenplan des Bauträgers. Planen Sie so, als stünde Ihnen kein örtlicher Kredit zur Verfügung, und betrachten Sie ein Kreditangebot als willkommenen Bonus, nicht als Grundlage Ihres Budgets.

Was passiert mit meiner Immobilie, wenn ich sterbe?

Ihre thailändische Immobilie kann an Ihre Erben übergehen, doch dafür sollten Sie ein thailändisches Testament aufsetzen. Ein Testament aus Ihrem Heimatland wird hier oft nicht anerkannt, was zu langen Verzögerungen führen kann. Ein kurzes, sauber verfasstes thailändisches Testament ist günstig und erspart Ihrer Familie echten Ärger.

Kann ich meine Immobilie später verkaufen und das Geld nach Hause holen?

Ja. Ausländer dürfen ihre Wohnungen und Pachthäuser weiterverkaufen. Beim Verkauf einer Wohnung gelten für Ihren Käufer dieselben Regeln zur Ausländerquote. Weil Sie Ihr Kaufgeld aus dem Ausland eingebracht und den Banknachweis aufbewahrt haben, können Sie den Erlös zur gegebenen Zeit wieder außer Landes überweisen.

Fazit: Kaufen Sie mit offenen Augen

Ein eigenes Zuhause am Golf von Thailand ist ein realistisches und lohnendes Ziel, kein ferner Traum. Die Regeln sind fair, sobald man sie versteht: Eine Wohnung gibt Ihnen einfaches Volleigentum, ein Haus gibt Ihnen das Gebäude, während das Grundstück über einen soliden 30-Jahres-Pachtvertrag gehalten wird. Die größten Risiken kommen nicht aus dem Gesetz selbst, sondern aus veralteten Versprechen, übereilten Entscheidungen und Ratschlägen von Leuten, die mehr verdienen, je weniger Sie verstehen.

Gehen Sie es auch in Ihrem eigenen Tempo an. Lassen Sie sich jede Tatsache schriftlich bestätigen, verlassen Sie sich auf einen unabhängigen Anwalt und wählen Sie einen örtlichen Partner, der Ihnen alles ehrlich und in Ihrer Sprache erklärt. Tun Sie das, und aus dem Traum, in den eigenen vier Wänden bei warmer Meeresluft aufzuwachen, wird eine ruhige, sichere Wirklichkeit statt eines Glücksspiels.

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Mark Puttkammer

Mark ist der geschäftsführende Direktor von Lords Property Consultants. Mit über 20 Jahren Erfahrung auf dem deutschen Immobilienmarkt hat er ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse und Erwartungen westlicher Kunden beim Kauf von Immobilien in Thailand. Mit seiner umfassenden Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes hilft er Ihnen gerne, Ihre Traumimmobilie zu finden. Er spricht fließend Englisch und Deutsch.

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